Wartungsverträge für kraftbetätigte Torantriebe von DRAHT-WERNER

Automatische Torantriebe unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit, weil deren Verwendung ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen lebensgefährlich sein kann. Die Montage, die Inbetriebnahme und die Überprüfung automatischer Toranlagen darf ausschließlich durch speziell qualifiziertes Personal erfolgen.

Auszug aus der BGR 232
(bisherige ZH1/494)

Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“ vom BGZ aus der aktualisierten Fassung von 2003, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

5 Betrieb
5.3 Die Wartung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren darf nur durch vom Unternehmer beauftragte Personen durchgeführt werden, die mit den jeweiligen Wartungsarbeiten vertraut ...

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